Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Bildungshaus

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) gelten für alle Veranstaltungen des Bildungshauses. Sie bilden den vertraglichen Rahmen für die Zusammenarbeit des Bildungshauses mit einer Teilnehmerin/ einem Teilnehmer einer Veranstaltung aus unserem Bildungsangebot.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Kurs- und Seminarangeboten kann persönlich vor Ort, per E-Mail, telefonisch oder über die Onlineanmeldung auf unserer Webseite erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen einschließlich dieser AGB verbindlich an und verpflichtet sich zur Zahlung des Veranstaltungsbeitrags. Mit der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten grundsätzlich nur zwischen dem Träger des Bildungshauses und dem Anmeldenden (Teilnehmer). Eine Anmeldung kann unter Angabe der erforderlichen Daten auch für Dritte vorgenommen werden.

3. Veranstaltungsbeiträge, Zahlungsbedingungen

Es gelten die für die jeweilige Veranstaltung einzeln ausgewiesenen Veranstaltungsbeiträge. Darüber, welche Leistungen in dem Veranstaltungsbeitrag enthalten sind, informiert die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung. Nicht beanspruchte Leistungen werden nicht erstattet. Die Veranstaltungsbeiträge werden mit Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig. Zahlungen können vorab mittels Überweisung oder vor Ort bar bzw. per EC-Kartenzahlung erfolgen. Bei der Überweisung der Veranstaltungsbeiträge geben Sie bitte als Verwendungszweck den Namen des Teilnehmers sowie die Kursnummer an.

4. Dienstbefreiung & Bildungsurlaub

Haus Mariengrund wird als Bildungshaus nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt und gefördert. Welche unserer Veranstaltungen als Bildungsurlaub gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) genutzt werden können, entnehmen Sie der Veranstaltungsbeschreibung bzw. besonderen Kennzeichnung. Auf Wunsch erstellen wir gern einen Nachweis über die Teilnahme. 

5. Rücktrittsbedingungen & Stornokosten

Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist das Eingangsdatum der Erklärung bei dem Bildungshaus. Im Falle einer Abmeldung von unseren Bildungsangeboten, gelten folgende Stornogebühren:

- ab 4 Wochen vor Kursbeginn: 25% der Kursgebühr,

- ab 2 Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr,

- ab 1 Woche vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühr

Wenn es möglich ist, Sie durch einen auf der Warteliste stehenden Interessenten zu ersetzen, entfallen die Stornogebühren. Gleiches gilt, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer stellen. 

Bei Vorliegen wichtiger Gründe gewährt das Bildungshaus ein kostenloses Rücktrittsrecht. Wichtige Gründe sind: Sterbefall, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmers. Der Teilnehmer kann verpflichtet werden, die wichtigen Gründe seiner Absage zu belegen (z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Attestes). Auf Wunsch hat der Teilnehmer auch weitere gewünschte Auskünfte und Nachweise zu erbringen. Der Nachweis über die Gründe, die zum Rücktritt geführt haben, ist unverzüglich schriftlich an das Bildungshaus zu schicken. 

Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht, insbesondere im Falle eines Fernabsatzgeschäftes (§ 312b BGB), bleibt unberührt.

6. Absage von Veranstaltungen durch das Bildungshaus

Das Bildungshaus kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere das Nichterreichen der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl oder der ersatzlose Ausfall von Referenten. Das Bildungshaus informiert die Teilnehmenden über den Ausfall unverzüglich, spätestens bis Veranstaltungsbeginn. Bereits gezahlte Veranstaltungsbeiträge werden in voller Höhe erstattet. Schadensersatzansprüche sind, außer bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

7. Datenverarbeitung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung, der innerbetrieblichen Statistik sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Arbeit des Bildungshauses verwendet werden dürfen. Ferner sind wir nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, personenbezogene Daten unserer Teilnehmer zwecks Berichtswesen weiterzuleiten. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. Den Anforderungen des Datenschutzes wird seitens des Bildungshauses entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.

8. Belegung von Gästezimmern

Am Anreisetag sind die Gästezimmer ab 15:00 Uhr bezugsfertig. Am Abreisetag bitten wir Sie, bis 9:00 Uhr aus zu checken. Ihr Gepäck verwahren wir auf Wunsch gern für Sie. 

9. Speisen & Getränke

Die Bewirtung erfolgt ausschließlich mit hauseigenen Speisen und Getränken. Vom Verzehr mitgeführter Getränke bitten wir abzusehen. Ansonsten kann ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet werden (Korkgeld). Sollten Sie eine besondere Kost wünschen, informieren Sie uns bitte frühzeitig.

10. Haftung des Bildungshauses

Für Verluste, Schäden oder Diebstähle bei den Veranstaltungen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, ebenso bei selbstverschuldeten Unfällen.

11. Parkplatz

Wird dem Gast unentgeltlich ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Gästehauses zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Gästehauses entsteht nicht. 

12. Schlussbestimmungen

Abweichungen und sonstige Nebenabreden von den hier dargestellten Anmelde- und Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Stand: 06.10.2021


AGB Tagungshaus

Allgemeine Geschäftsbedingungen –

Tagungshaus Haus Mariengrund Münster

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche – auch zukünftigen – Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Tagungshauses sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Tagungshauses (Arrangement).

2. Vertragsabschluss

Bitte geben Sie in Ihrer Buchungsanfrage möglichst genau Ihre Belegungswünsche an. Auf dieser Grundlage erstellen wir den Belegungsvertrag, den Sie bitte unterschrieben innerhalb von 7 Tagen an uns zurücksenden. Erst dann ist der Vertrag wirksam. Bitte beachten Sie, dass wir telefonische oder per E-Mail zugesagte Terminanfragen bis zu 7 Tage als reserviert betrachten. Sollten Sie innerhalb dieser Frist nicht mit uns in Kontakt treten, steht der gewünschte Belegungstermin anderen Anfragenden zur Verfügung.

3. Veranstaltungsorganisation

Um Ihre Veranstaltung in Haus Mariengrund bestmöglich vorbereiten zu können, senden wir Ihnen zusammen mit dem Vertrag einen Seminarcheck zu. Damit gewünschte Räume, Medien etc. für Sie bereitstehen, schicken Sie den ausgefüllten Seminarcheck bitte mit dem unterschriebenen Vertrag an uns zurück. Änderungen berücksichtigen wir gern, soweit möglich, bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Für Leistungen, die über den Vertrag hinaus erbracht werden, behalten wir uns eine nachträgliche Berechnung vor.

4. Vertragsrücktritt

Bei Rücktritt des Kunden von dem mit dem Tagungshaus geschlossenen Vertrag ist das Tagungshaus berechtigt, die vereinbarte Gesamtsumme für die Veranstaltung in Rechnung zu stellen, auch wenn der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, sofern dem Tagungshaus eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Bei Absage einer Veranstaltung berechnen wir folgende Kosten:

-           bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 35,00 € Bearbeitungsgebühr

-           bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25% der Vertragssumme

-           bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Vertragssumme

-           bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Vertragssumme

-           bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Vertragssumme

5. Preise

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate können sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Die Preise können vom Tagungshaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Gästezimmer, der Leistung des Tagungshauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Tagungshaus dem zustimmt. Bei Abweichungen der Teilnehmendenzahl ist das Tagungshaus berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen sowie die bestätigten Räume zu tauschen. Bei geänderter Teilnehmendenzahl wird die gültige Tagungspauschale auf die jeweilige Gruppengröße angepasst. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Tagungshauses die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Tagungshaus zusätzliche Kosten der Leistungsbereitstellung in Rechnung stellen, es sei denn, das Tagungshaus trifft ein Verschulden. Stornierungen von Übernachtungen für Teilnehmende sowie von Mahlzeiten oder sonstigen vorvereinbarten Leistungen sind am Anreisetag und während des gesamten Aufenthaltes sind nicht mehr möglich und müssen in Rechnung gestellt werden.

6. Korrektur der Teilnehmendenzahlen

Eine Erhöhung oder Reduzierung der Teilnehmendenzahlen von Veranstaltungen muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Tagungshaus mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung des Tagungshauses. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmendenzahl berechnet. Eine Reduzierung der Teilnehmendenzahlen um mehr als 10% können wir nach der 14 Tagesfrist bei der Rechnungserstellung leider nicht mehr berücksichtigen.

7. Belegung von Gästezimmern

Am Anreisetag können unsere Gästezimmer ab 15:00 Uhr bezogen werden. Am vereinbarten Abreisetag sind die Gästezimmer dem Tagungshaus spätestens um 09:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

8. Speisen & Getränke

Die Bewirtung erfolgt ausschließlich mit hauseigenen Speisen und Getränken. Sollten Sie eine besondere Kost wünschen, informieren Sie uns bitte frühzeitig. In unserer Cafeteria werden Heißgetränke, Softgetränke und alkoholische Kaltgetränke rund um die Uhr zum Verkauf angeboten. Auf Wunsch kann die Abrechnung von Getränken gesammelt erfolgen und in Rechnung gestellt werden. Für den Verzehr mitgebrachter Getränke behalten wir uns vor, ein Korkgeld zu berechnen.

9. GEMA

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Kunde. Das Tagungshaus wird vom Kunden bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.

10. Rechnung

Rechnungen des Tagungshauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Tagungshaus ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Als Veranstalter erhalten Sie von uns eine Gesamtrechnung. Sollten Sie für Ihre Teilnehmenden Einzelrechnungen benötigen, berechnen wir pro Rechnung einen Verwaltungskostenaufschlag von 15,00 €.

11. Haftung des Tagungshauses

Für Verluste, Schäden oder Diebstähle während des Aufenthaltes Ihrer Teilnehmenden ist eine Haftung des Tagungshauses ausgeschlossen, ebenso bei selbstverschuldeten Unfällen.

12. Parkplatz

Wird dem Gast unentgeltlich ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Tagungshauses zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Tagungshauses entsteht nicht.

13. Schlussbestimmungen

Abweichungen und sonstige Nebenabreden von den hier dargestellten Anmelde- und Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

Stand: Gültig ab 01.07.2022, Münster

 


AGB Gästehaus

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die mit dem Gästehaus geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die vom Gästehaus weiter erbrachten Leistungen.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien    

Der Vertrag mit dem Gästehaus kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Gästehaus zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Ebenso kann es sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-Information) vertreten lassen. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB. 

3. Leistungspflichten des Gästehauses

Das Gästehaus ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde seitens des Gästehauses nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr und bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren. Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet, so wird das Zimmer auch über diese Zeit hinaus freigehalten.   

4. Leistungspflichten des Gastes 

Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten. Am vereinbarten Abreisetag sind die Gästezimmer spätestens um 09:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tagespreises in Rechnung stellen, ab 13:00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gästehaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Gästehaus der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. 

5. Preise und Preisanpassung 

Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein. Das Gästehaus ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anzuheben. Die Preise können vom Gästehaus ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Gäste, der Leistungen des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus dem zustimmt.    

Mit der Beherbergungssteuer tritt ab dem 1. Juli 2016 in Münster eine neue Steuer für privat veranlasste Übernachtungen in Kraft. Die Gästebetriebe der Stadt sind verpflichtet, die neue Beherbergungssteuer direkt von den Gästen vor Ort einzuziehen und an die Stadt Münster weiterzureichen. 

6. Zahlung 

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Leistungen des Gästehauses am Tage der Anreise unmittelbar an das Gästehaus zu bezahlen. Zahlungen können vorab per Banküberweisung oder vor Ort bar bzw. per EC-Kartenzahlung erfolgen.  

7. Leistungsänderung  

Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen Fällen zu einer erforderlichen Änderung des vertraglich geschuldeten Inhalts der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht. Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen. Das Gästehaus ist verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht vom Gästehaus zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung anzubieten. 

8. Rücktritt des Gastes vom Vertrag und Nichtanreise   

Der Rücktritt des Gastes vom Vertrag ist bis drei Tage vor dem Anreisetag kostenfrei möglich. 

Bei Stornierungen am Anreisetag und an den drei Tagen davor ist eine Stornierungsgebühr von 

80 % des vertraglichen vereinbarten Preises zu leisten. Zum Nachweis des Zeitpunktes der Stornierung, sollte diese per E-Mail an  reservierung@haus-mariengrund.de  dem Gästehaus mitgeteilt werden. 

9. Rücktritt / Kündigung des Gästehauses 

Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist das Gästehaus innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Rücktrittsrecht des Gästehauses besteht ferner dann, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird. Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem:

- die Nichterbringung einer fälligen Leistung,  

- die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände,  

- eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung,  

- die Buchung des Zimmers unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder des Zwecks oder  

- wenn das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des Gästehauses herrührt.  

Das Gästehaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein etwaiger Anspruch des Gästehauses auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.    

10. Haftung des Gästehauses 

Für Verluste, Schäden oder Diebstähle während Ihres Aufenthaltes ist eine Haftung des Gästehauses ausgeschlossen, ebenso bei selbstverschuldeten Unfällen. 

11. Parkplatz 

Wird dem Gast unentgeltlich ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Gästehauses zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Gästehauses entsteht nicht.  

12. Schlussbestimmungen 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gästehauses. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Stand: 06.10.21

Aktuelle Angebote

05.04.2024 /, - Tanzangebote
Winter Ade - Tanz mit uns in den Frühling

Gutgelaunt vertreiben wir gemeinsam den Winter mit fröhlichen und beliebten internationalen Tänzen. Das Seminar umfasst ein buntes Programm von Block (Line Dance) über Kreis (internationale Folklore), Paarkreis (Rounds, Mixer, Standard- und Lateintanz) und Square bis zur Gasse (englische Kontratänze, Tanzformation). Die Musik reicht von schwungvoll und rhythmisch, anspruchsvoll bis ruhig und melodiebetont.

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26.04.2024 /, - Tanzangebote
Round Dance: Phase III – einf. V Seminar I 2024

Round Dance als Alternative zum üblichen Gesellschaftstanz hat eine lange Tradition in Haus Mariengrund. Klassische Paartanzformen wie ChaChaCha, Walzer, Rumba, Two Step und andere Rhythmen werden im Round-Dance nach englischer Ansage eines Cuers getanzt, so daß alle TänzerInnen die gleichen Schritte erlernen und tanzen können.

Willkommen zu unseren Angeboten ist jede/r – unabhängig von Alter und Geschlecht. Sollten Sie ohne TanzpartnerIn teilnehmen, geben Sie dies bei der Anmeldung bitte mit…

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05.05.2024 - Begegnung
Kaffee, Kuchen und mehr…

Nach einem gelungenen Auftakt in 2023 möchte wir dieses Angebot auch im 2024 wieder anbieten. Am 05. Mai, 02. Juni, 07. Juli, 04. August und 01. September, jeweils von 15.00 – 17.00 Uhr lädt das Haus Mariengrund ganz herzlich zu „Kaffee, Kuchen und mehr …“ ein.

In gemütlicher Runde – und bei gutem Wetter auf unserer schönen Außenterrasse – miteinander ins Gespräch kommen und alles fragen können, was Sie schon immer mal gerne wissen wollten. Nutzen Sie an diesem Nachmittag die Möglichkeit,…

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